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Was tun wir für Sie?
Sie sind Inhaber eines kleinen Unternehmens? Einer Anwalts- oder Notariatskanzlei? Einer Arzt- oder Zahnarztpraxis? Sie möchten die Möglichkeiten der Kommunikations- und Bürotechnik nutzen? Sie möchten hierfür nicht eigens ein Studium absolvieren oder Ihre Freizeit - mehr schlecht als recht - mit Administratortätigkeiten ausfüllen?
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Sprechen sie uns an!
Wir beraten Sie
in allen Fragen
rund um Ihre EDV.
Um die Lösung eines
Problems müssen sie sich
jedoch selbst kümmern ...
Was tun mit der gewonnenen Zeit???
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| ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR
Nach der Neufassung des § 15 Abs. 3 BNotO durch das Justizkommunikationsgesetz vom 1.4.2005 sind alle Notarinnen und Notare verpflichtet, ab dem 1.4.2006 die technischen Einrichtungen für elektronische Signaturen vorzuhalten. Das heisst, dass Sie ab dem 1.4.2006 eine Signaturkarte, versehen mit dem Notarattribut, vorhalten müssen. Zudem benötigen Sie ab dem 1.4.2006 ein Kartenlesegerät, das zu Ihrer Signaturkarte passt. Komplettiert wird die technische Ausstattung durch einen Scanner.
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| ELSTER - elektronische Steuererklärung
Als Gewerbetreibender müssen sie ab Januar 2005 Ihre Umsatzsteuervoranmeldung online abgeben. Dazu dient das Programm Elster. Der Einsatz dieses Programms aus einem Netzwerk heraus - z.B. AVM KEN! - bedingt allerdings einige Änderungen an den Einstellungen Ihrer Software.
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Ist Ihre Hardware wirklich noch den Anforderungen gewachsen, die heute Bürosoftware stellt? Ist im Falle eines Ausfalls für unverzüglichen Support gesorgt? Falls nicht, möchten wir Ihnen
empfehlen. Im Bereich "Hardware" finden Sie auch bei uns weitere Informationen.
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